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Sie sind eine gelernte Kindertagespflegeperson oder interessieren sich für den Beruf? Dann sind Sie hier genau richtig!
Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform. Sie wird insbesondere für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres und für Kinder mit einem besonderen Betreuungsbedarf angeboten. Ausgerichtet ist sie an der jeweiligen familiären Situation.
Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann diese Form der Betreuung als ganztägiges oder ergänzendes Angebot stattfinden. Die Tagespflegekinder können im Haushalt der Kindertagespflegeperson, der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen betreut werden (§ 22 Absatz 1 SGB VIII).
Schwerpunkte der Tätigkeit der Kindertagespflegeperson sind die entwicklungsfördernde Bildung, Versorgung, Betreuung und Erziehung. Die Kindertagespflege ist im § 23 SGB VIII geregelt.
Kindertagespflegepersonen können selbstständig tätig oder im Angestelltenverhältnis beschäftigt sein. Der Arbeitgeber hat bei Einstellung der Kindertagespflegeperson sicherzustellen, dass diese über die notwendige Erlaubnis im Sinne dieser Richtlinie verfügt. Diese Richtlinie ist entsprechend auf die im Beschäftigungsverhältnis tätigen Kindertagespflegepersonen anzuwenden.
Weitergehende Informationen vom Landkreis Teltow-Fläming erhalten Sie hier.
Einen aktuellen Flyer von der Volkshochschule Teltow-Fläming rund um die Fragen der Qualifizierung finden Sie hier.
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